Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Ärzte und Chirurgen dürfen Behandlungen verweigern und ihre erbrachten Leistungen ohne Versprechen auf Erfolg in Rechnung stellen.
Wir im Maxillofazialikum halten uns an den gängigen Geschäftsregeln, pflegen eine grosszügige Rückerstattungspolitik, die sich in unseren Händen als günstig erwiesen hat.
Sollten Schäden während einer Behandlung stattgefunden haben, können Patienten dieses offen ansprechen und sich auf eine zeitnahe Lösung freuen.
Schlichtungsstelle
Im Juni 2011 lagen den Schlichtungsstellen der Ärztekammer 11000 Anträge vor. Hiervon wurden 7355 bereits bearbeitet, 4000 wurden anderweitig weitergeleitet, und in 400 Fällen war der Behandelnde nicht mit einer aussergerichtlichen Schlichtung einverstanden, und kam es zu einem Rechtsstreit.
Ergebnis: 66% kein Behandlungsfehler, 33% Behandlungsfehler (2199 Patienten), davon hatten 1821 Patienten einen begründeten Anspruch auf Entschädigung.
Bei den 2199 Behandlungsfehlern traten 72% im stationären Bereich auf (Knie-, Hüftgelenke, dann Unterarm, Unterschnkel, Sprunggelenke).
